Heilmittelverordnung Erklärung

a) Personalien
Alle Angaben zur Person müssen eingetragen sein, damit die Verordnung in einer Praxis registriert werden kann.
Die Kostenträgerkennung, Betriebsstätten- und Arztnummer und das Datum an dem die Verordnung ausgestellt wurde müssen ebenfalls eingtragen sein, aonsonten können wir die Verordnung leider nicht annehmen.

a1) Zuzahlung
Durch das Kreuz wird festgelegt, ob eine Zuzahlung seitens des Patienten fällig ist oder ob dieser von dieser aufgrund der Krankenkasse befreit ist.

a2) Unfallfolgen BVG
Mit diesem Feld kann Sie der Arzt gegebenenfalls darüber informieren, ob die verordneten Therapie aufgrund von „Unfallfolgen" oder eines Versorgungsleidens (BVG) notwendig sind. 

b) Heilmittelbereich
Durch ein Kreuz definiert der Arzt/ die Ärztin den Heilmittelbereich (Physiotherapie, Podologie, Logopädie, Ergotherapie oder Ernährungstherapie, für welchen die Verordnung ausgestellt wurde.

c) Hausbesuch
Ist es dem Patienten nicht möglich  die Behandlung in einer Praxis zu absolvieren, so muss vom Arzt  ein Kreuz bei "ja" gemacht werden. Ist aus medizinischen Gründen kein Hausbesuch notwendig, ist "nein" anzukreuzen. Diese Beurteilung erfolgt immer seitens des verordnenden Arztes. 

d) Therapiebericht
Durch ein Kreuz erhält der ausstellende Arzt einen Behandlungsbericht der Praxis. Kein Kreuz =  kein Therapiebericht

e) Dringlicher Behandlungsbedarf
Ist aus medizinischen Gründen ein dringender Behandlunsgbeginn erforderlich, so kann der Arzt dies mit dem Setzen des Kreuzes auf 14 Kalendertage festlegen. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann die Verordnung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Rezeptausstellung begonnen werden. 

f) Anzahl der Behandlungseinheiten
Hier gibt der Arzt an, wie viele Behandlungseinheiten Sie jeweils mit den verordneten Heilmitteln durchführen sollen. 

g1) Vorrangige Heilmittel gemäß Heilmittelkatalog
Hier nennt der Arzt das vorrangig zu therapierende Heilmittel. Hier können bis zu drei verschiedene Heilmittel auf einer Verordnung verordnet werden. 

g2) Ergänzende Heilmittel
Zu einer Verordnung mit vorrangigen Heilmittel kann maximal ein ergänzendes Heilmittel gewählt werden, soweit der Heilmittelkatalog das für die gewählte Diagnosegruppe vorsieht.

h) Ergänzende Angaben
Hat der Arzt wichtige Informationen zur Ausführung der Therapie, so kann er dies hier tun.

i) Therapiefrequenz
Wichtig bei der Durchführung der Therapie ist die Angabe der Regelmäßigkeit der Behandlungen. Hierbei richtet sich der Arzt nach den festgelegten Angaben des Heilmittelkataloges.

j) Diagnosegruppe
Hier muss die zur Diagnose passende Diagnosegruppe eingetragen werden. 

k) Behandlungsrelevante Diagnosen
Jede Verordnung benötigt mindestens eine behandlungsrelevanten Diagnose. Diese steht in der Regel als ICD-10 Code (linkes Feld) plus Freifeld (rechtes Feld) auf der Verordnung.

l) Leitsymptomatik
Zusätzlich zur Diagnosegruppe muss eine Leitsymptomatik aus dem Heilmittelkatalog angegeben werden.

m) gegebenenfalls Therapieziele/ weitere med. Befunde und Hinweise
Das ist ein optionales Freitextfeld zur Konkretisierung des Therapieziels. 

n) Datum, Stempel und Unterschrift des Arztes
Auch weiterhin ist eine Verordnung nur gültig, wenn diese mit Datum, Stempel und Unterschrift des verordnenden Arztes versehen ist.

p) IK- Nummer( Insitutionskennzeichen) des Leistungserbringers
Hier soll der zugelassene Leistungserbringer seine IK eintragen.