WISSENSWERTES VOR DEM 1. TERMIN

① Verordnung

Um einen Termin in unserem Hause wahrnehmen zu können, benötigen Sie eine Verordnung Ihres Arztes, welche Sie zu Ihrem ersten Termin dringend mitbringen müssen. Sollten Sie keine Verordnung haben, so ist es auch möglich, diesen privat zu zahlen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie bei Ihrem Anruf oder Ihrer Email uns das richtige Heilmittel nennen, damit wir ausreichend Zeit für Ihre Behandlung einplanen.
Sollten Sie nicht genau wissen, welches Heilmittel Sie verordnet bekommen haben, dann können Sie dies gerne unter Rezept nachlesen.

② Was muss ich mitbringen?

Bitte bringen Sie beim ersten Mal Ihre Versichertenkarte, ein großes Badetuch sowie sämtliche Berichte ihrer Ärzte oder Operationen mit. Für Kurse oder Krankengymnastik am Gerät bitten wir um Sportbekleidung sowie saubere Turnschuhe und ebenfalls ein großes Handtuch.

AKTUELL ist das Tragen einer FFP2- Maske seitens der Regierung in unserer Einrichtung Pflicht

③ Rezeptgebühr

Die Zuzahlung für gesetzlich Versicherte ist vor der ersten Behandlung fällig. Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach dem jeweiligen verordneten Heilmittel und ist unterschiedlich. Diese Gebühr ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von allen Praxen in gleicher Höhe erhoben. In unserer Praxis können Sie diese entweder in Form der Barzahlung oder mit EC-Karte (kein VISA oder Kreditkarte) begleichen.

④ Termin wahrnehmen/absagen

Sie haben die Möglichkeit einen Termin bis zu 24 Stunden vor Behandlungsbeginn telefonisch, per Email oder per Whatsapp kostenfrei abzusagen. Sollten Sie eine Absage kurzfristig vornehmen müssen, so stellen wir den Terminausfall pro Behandlungseinheit privat in Rechnung.

⑤ Infos

Bitte kommen Sie bei Ihrem ersten Termin bereits 10 - 15 Minuten vor der vereinbarten Zeit, damit wir noch die notwendigen Formalitäten gemeinsam klären können. Bei allen weiteren Terminen bitten wir um ein pünkltiches Erscheinen, da wir im Interesse der Patienten Wartezeiten vermeiden möchten. Verloren gegangene Zeit durch Zuspätkommen wird von Ihrer Behandlungszeit abgezogen. Sollte die Behandlungsdauer nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibungen der Krankenkassen bzw. nach den Vorgaben der Versicherung unterschritten werden, muss die Therapie ausfallen.